Meine Widderzucht

Bewertung der Widder - Kaninchen


 

Deutsche Widder

 

  • Bewertungsskala / Punkte

1. Gewicht : 10
2. Körperform, Typ und Bau: 20
3. Fellhaar: 20
4. Kopfbildung: 15
5. Behang: 15
6. Farbe und Zeichnung: 15
7. Pflegezustand: 5

 

1. Gewicht

Normalgewicht über 5,50 kg. Mindestgewicht 4,50 kg. Höchstgewicht unbegrenzt.


2. Körperform, Typ und Bau

Der Körper ist gedrungen, breit und massig, jedoch nicht plump. Der Rumpf erscheint kurz und breitschultrig mit ausgeprägter, voll abgerundeter Hinterpartie. Die Zugehörigkeit zum Typ der großen Rassen kommt mehr durch die Rumpfbreite als durch die Länge zum Ausdruck. Der Nacken ist kräftig und kurz; der Kopf ist ohne sichtbaren Hals dicht am Rumpf angesetzt. Die Läufe sind verhältnismäßig kurz, sehr kräftig und werden gerade aufgesetzt.
Der Körperbau der Häsin ist etwas feiner als beim Rammler, doch muss der massige Rumpf vorhanden sein. Bei Häsinnen ist eine nicht zu große, gut geformte Wamme zugelassen.

 

3. Fellhaar

Das Fellhaar besitzt eine besonders dichte Unterwolle und ist mit einer gut entwickelten, nicht harten Begrannung versehen. Die Haarlänge beträgt etwa 4 cm. Die Ohren sind gut behaart.

 

4. Kopfbildung
Der eindrucksvolle charakteristische Widderkopf muss bei beiden Geschlechtern gut ausgeprägt und vorhanden sein. Er darf keinesfalls lang gestreckt erscheinen. Die Stirn- und Schnauzpartie müssen breit, die Ramsnase stark gebogen, die Backenpartie sehr kräftig entwickelt sein. Die Augen sind groß, aber nicht tiefliegend.

 

5. Behang
Der Behang weist an den Ohrenansätzen stark ausgeprägte, dicht beisammen liegende Wulste (Krone) auf und wird zu beiden Seiten des Kopfes hufeisenförmig, röhrenartig voll und mit der Schallöffnung nach innen getragen. Die Ohren sind sehr stabil im Gewebe und an den Enden gut abgerundet. Die Behanglänge beträgt 38-45 cm.

 

6. Farbe und Zeichnung
Anerkannt sind die Farbenschläge Grau in den Abstufungen Wild-, Hasen-, Dunkel-, Eisengrau und Hasenfarbig, Weiß, Rot- und Blauaugen, sowie alle anderen einfarbigen Farbenschläge. Anerkannt sind außerdem die Thüringerfarbe nebst Thüringerabzeichen. Diese Farbenschläge (außer Weiß) sind auch als gescheckte Tiere zugelassen, wobei nur die Mantelscheckung anerkannt ist. Für alle Farbenschläge werden die jeweiligen Anforderungen an Farbe, Zeichnung und Abzeichen der entsprechenden Rassen erhoben.

 

  •  Bewertungsurkunde

Zusammenfassende Anmerkung - Bewertungsurkunde

Selbstsverständliche Voraussetzung eines hochwertigen Zucht- und Ausstellungstieres sind eine weitgehende Übereinstimmung mit den rassespezifischen Anforderungen, einwandfreie Gesundheit, beste Pflege und deutliche Kennzeichnung. Gesunde Tiere präsentieren sich in einem normalen, guten Ernährungszustand, sind lebhaft und haben klare Augen. Gesundheit schließt eine entsprechende Pflege ein; sie ist an der Reinlichkeit des Felles und der Krallen zu erkennen. Unerlässlich für die Zuchtbuchführung und somit auch Voraussetzung für ein Ausstellungstier ist ferner eine klare, gut lesbare Kennzeichnung. Schaufertig sind daher nur Tiere, die diesen Ansprüchen genügen.

 

Beachtliche Fehler, die bei der Beurteilung der Tiere zu gravierenden Beanstandungen Anlass geben, sind in den Einzelrubriken der Bewertungsurkunde stets zu vermerken. Am Fuße der Bewertungsurkunden sind Beanstandungen in Bezug auf die Gesundheit der Tiere ebenfalls einzutragen.

 

Tiere, bei denen ein schwerer Fehler in einer Position festgestellt wird, erhalten das Werturteil "nicht befriedigend" (n.b.); sie werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.


Tiere mit fehlender, unvollständiger, nicht lesbarer oder doppelter Tätowierung bleiben ohne Bewertung (o.b.).

Die Bewertung von Tieren mit Nachtätowierungen ist ebenfalls grundsätzlich nicht erlaubt. Jedoch ist folgender Sonderfall zu beachten: Wird bei zwei Tieren versehentlich die gleiche Zuchtbuchnummer eintätowiert, z.B. 3.4.17, so wird bei einem Tier der 17 eine Null hinzugefügt, die Tätowierung lautet dann 3.4.170. Dieser Vorgang ist unbedingt im Vereinszuchtbuch unter der Spalte Bemerkungen entsprechend festzuhalten. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass die geänderte Tätowierung bei der gleichen Rasse nicht noch einmal vergeben wird.

 

Werden bei Ausstellungen derartig nachtätowierte Tiere vorgestellt, dann sind diese Tiere nur dann zur Bewertung zuzulassen, wenn hierfür die Bescheinigung des Vereins (Zuchtbuchauszug unterschrieben vom Zuchtbuchführer und vom Vereinsvorsitzenden) vorliegt.


Tiere mit Fehltätowierungen - z.B. Tiere, bei denen die Tätowierung des rechten und linken Ohres vertauscht wurde, bei denen in einem oder beiden Ohren die Ziffern auf dem Kopf stehen, bei denen das Vereinskennzeichen außer im rechten Ohr auch im linken Ohr über der Zuchtbuchnummer deutlich lesbar getrennt erscheint, bei denen die Monats- und Jahresziffer vertauscht worden sind, usw. - dürfen nur dann vom Richter bewertet werden, wenn die Identität des Tieres zweifelsfrei festgestellt werden kann.


Tiere mit Nachtätowierungen und Fehltätowierungen dürfen allerdings nur dann bewertet werden, wenn eine entsprechende Bescheinigung des Vereins (Zuchtbuchauszug unterschrieben vom Zuchtbuchführer und vom Vereinsvorsitzenden) dem Richter bei der Bewertung vorliegt; daraus darf der Name des Züchters nicht erkennbar sein.


Für ein nicht lesbares, nicht vollständiges oder doppeltes Täto kann es auf keinen Fall eine Bescheinigung geben; ein solches Tier bleibt auf jeden Fall ohne Bewertung.

 

Bei allen vom Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e.V (ZDRK) und dessen Unterorganisationen veranstalteten Kaninchen- und Erzeugnisschauen sowie Tischbewertungen sind nur die von der Organisation herausgegebene Drucksachen (Bewertungsurkunde, Bewertungslisten usw.) gültig, die mit dem patentamtlich geschützten ZDRK-Warenzeichen versehen sind. Andere Bewertungsurkunden, auch Fotokopien etc., sind nicht zulässig und dürfen vom Richter nicht verwendet werden. 

 

  • Bewertungsnoten

97,0   -   100,0   Punkte   =   vorzüglich                        v

         -    96,5   Punkte   =   hervorragend                   hv

94,0   -    96,0   Punkte   =   sehr gut                          sg

92,0   -    93,5   Punkte   =   gut                                  g

90,0   -    91,5   Punkte   =   befriedigend                      b

unter       90,0   Punkte   =   nicht befriedigend             nb  

 

 

 

 

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